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Betreff: Reformen 2004: Alles auf einen Blick Datum: Fri, 9 Jan 2004 10:19:09 +0100 seit dem 1.1.2004 sind die Reformen der Bundesregierung Wirklichkeit. Kein Grund zum Jubeln, denn trotz Steuersenkungen wird dem Bürger tief in die Tasche gegriffen. einsurance stellt Ihnen im Überblick die wichtigsten Änderungen vor. Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie einfach unsere gebührenfreie Beratungs-Hotline 0800 7 554 554 (Mo.-Fr., 9.00 - 19.00 Uhr). Die einzelnen Reformen 2004 im Überblick: - Gesundheit - Lebensversicherungen - Renten - Steuern - Arbeit und Soziales _________________________________________________________________________ Gesundheit - was ändert sich? - Erstattung von Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in medzinisch dringenden Ausnahmefällen - 10% Zuzahlung sowie 10 Eurooo pro Rezept/Verordnung bei häuslicher Krankenpflege, Heilmitteln (z.B. Massagen) und Hilfsmitteln (z.B. Krücken) - 10 Euro pro Tag Eigenanteil bei Krankenhaus und stationären Kuren (maximal 28 Tage) - ab 2006 muss der Arbeitnehmer Krankengeld komplett selbst finanzieren, kein Arbeitgeberanteil mehr - Medikamente: starke Einschnitte, insbesondere Zuzahlung von 10% aber mindestens 5 bis maximal 10 Euro pro Packung - 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal (alle Ärzte) zzgl. 10 Euro pro Quartal für den Zahnarzt - keine Beteiligung der Kassen bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen), außer bei Kindern unter 18 Jahren und Härtefällen - das Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen, ebenso das Entbindungsgeld - Zahnersatz: ab 2005 nur noch Festzuschüsse, die von den Kassen festgelegt werden sowie Erhebung gesonderter Kassenbeiträge für Zahnersatz - Zuzahlungsbefreiung auf Antrag, wenn die Zuzahlungen die Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller Haushaltsangehörigen übersteigen (für chronisch Kranke gilt 1 %; Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von der Zuzahlungspflicht befreit) Informieren Sie sich über die Leistungen und Preisvorteile der Privaten Krankenversicherungen und Ergänzungsversicherungen. Vergleichen Sie hier: Private Krankenversicherung INFO Krankenkassenbeiträge: Trotz Reform noch Erhöhungen ab 1.1.2004 Trotz der Einsparungen durch die Gesundheitsreform haben acht Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Versicherte weiterer Kassen müssen nach Zusammenschlüssen mehr bezahlen. Betroffen sind vor allem kleine Betriebskrankenkassen mit bisher sehr günstigen Beitragssätzen. Um bis zu 1,0 % steigen die Beiträge. Die neuen Beitragssätze finden Sie in unserem Krankenkassenvergleich. _________________________________________________________________________ Lebensversicherungen - was ändert sich? - Garantiezins für neue Verträge sinkt ab Januar 2004 von 3,25 % auf 2,75 % - Geplant ist, ab dem 1.1.2005 für alle Neuverträge das Steuerprivileg der Kapitallebensversicherungen abzuschaffen Sichern Sie sich die Steuerfreiheit durch Abschluss einer Kapitallebensversicherung noch in diesem Jahr _________________________________________________________________________ Renten - was ändert sich? - keine Rentenerhöhung in 2004 - ab 1.April 2004 zahlen Rentner Beiträge zur Pflegepflichtversicherung in Höhe von 1,7 % - Neurentner erhalten ab 1.April 2004 ihre Rente erst zum Monatsende - Nachhaltigkeitsfaktor ab 2005, dadurch geringere Renten- als Lohnsteigerung Sorgen Sie mit einer privaten Rentenversicherung vor. _________________________________________________________________________ Steuern - was ändert sich? - Doppelter Haushalt: Abzugsfähigkeit nicht mehr auf 2 Jahre beschränkt, deshalb unbedingt wieder in Steuererklärung angeben - Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt bei Alleinstehenden von 7.235 Euro auf 7.664 Euro, bei Ehepaaren auf 15.328 Euro - Entfernungspauschale wird auf 30 Cent pro Kilometer reduziert - Haushaltsfreibetrag: Der Freibetrag von 2.340 Euro in der Steuerklasse II wird gestrichen. Zum Ausgleich gibt es einen Entlastungsbetrag von 1.308 Euro für Kinder bis zum 18. Lebensjahr. - Sparerfreibetrag sinkt ab Januar 2004 von 1.550 Euro auf 1.370 Euro - Steuertarif: Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 % auf 16 % und ab Januar 2005 auf 15 %. Der Spitzensteuersatz sinkt von 48,5 % auf 45 % und ab Januar 2005 auf 42 %. Der Spitzensteuersatz greift ab zu versteuernden 52.152/ 104.304 Euro (Alleinstehende/Ehepaar) statt wie bisher bei 55.008/ 110.016 Euro - Tabaksteuererhöhung in drei Schritten: Zum 1.März 2004, zum 1.Dezember 2004 und zum 1.September 2005 um jeweils 1,2 Cent je Zigarette Möchten Sie weitere Abgaben und Steuern ganz legal sparen? Nutzen Sie dazu die gesetzlichen Steuer- und Abgabenvorteile der betrieblichen Altersvorsorge. _________________________________________________________________________ Arbeit und Soziales - was ändert sich? - Kürzung der Eigenheimzulage um 30 % des bisherigen Fördervolumens. Die Einkommensgrenzen sinken auf 70.000 Euro für Alleinstehende und auf 140.000 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um je 30.000 Euro - Lockerung des Kündigungsschutzes. Dann gilt der gesetzliche Kündigungsschutz nur noch für Betriebe mit mindestens 11 Mitarbeitern. In Firmen mit weniger Beschäftigten sind die neu eingestellten Mitarbeiter dann vom Kündigungsschutz ausgenommen - Arbeitslosengeld II: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum Arbeitslosengeld II zusammengelegt. In den alten Bundesländern beträgt der neue Betrag 345 Euro, in den neuen Ländern 331 Euro. Nach Ablauf des Arbeitslosengeld I wird für zwei Jahre ein Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gezahlt. Im ersten Jahr beträgt dieser 160/ 320 Euro (Alleinstehende/Eheleute) plus 60 Euro für Kinder. Im zweiten Jahr wird der Zuschlag halbiert Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie einfach unsere gebührenfreie Beratungs-Hotline 0800 7 554 554 (Mo.-Fr., 9.00 - 19.00 Uhr). |
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