einsurance AGB | Sitemap | Kontakt 
 Versicherungen   Vorsorge   Wissen   Unternehmen 
      einsurance.de
2008-11-14
2008-10-23
2008-08-28
2008-07-24
2008-06-17
2008-05-29
2008-02-14
2008-01-25
2007-12-13
2007-11-26
2007-11-15
2007-11-07
2007-10-25
2007-10-10
2007-09-20
2007-08-22
2007-08-01
2007-07-17
2007-04-03
2007-01-07
2006-12-14
2006-11-26
2006-11-04
2006-09-30
2006-09-02
2006-07-17
2006-06-30
2006-05-24
2006-04-11
2006-04-03
2006-03-30
2006-03-01
2006-01-19
2005-12-16
2005-11-25
2005-11-11
2005-10-28
2005-10-14
2005-09-22
2005-08-25
2005-08-11
2005-06-30
2005-05-26
2005-04-28
2005-04-07
2005-02-25
2005-01-21
2004-12-22
2004-12-12
2004-12-04
2004-11-27
2004-11-19
2004-10-15
2004-09-17
2004-08-27
2004-07-29
2004-06-29
2004-06-05
2004-05-06
2004-03-02
2004-01-30
2004-01-09
2003-12-11
2003-11-28
2003-11-22
2003-10-23
2003-10-01
2003-08-29
2003-08-13
2003-07-21
2003-07-03
2003-06-18
2003-06-05
2003-05-16
2003-05-05
2003-04-24
2003-04-09
2003-03-27
2003-02-27
2003-02-07
2003-01-30
2002-12-19
2002-11-28
2002-11-08
2002-10-31
2002-10-09
2002-10-01
2002-09-24
2002-09-05
2002-08-01
2002-06-06
2002-05-06
2002-03-08
2002-02-05
2001-12-27
2001-12-05
2001-11-23
2001-11-08
2001-10-12
2001-09-03
2001-08-02
2001-06-26
2001-05-08
2001-04-23
2001-03-08
2001-01-19
2000-12-07
2000-10-14

Betreff:  Reformen 2004:  Alles auf einen Blick 
Datum:    Fri, 9 Jan 2004 10:19:09 +0100
seit dem 1.1.2004 sind die Reformen der Bundesregierung Wirklichkeit.
Kein Grund zum Jubeln, denn trotz Steuersenkungen wird dem Bürger
tief in die Tasche gegriffen. einsurance stellt Ihnen im Überblick
die wichtigsten Änderungen vor.

Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie einfach unsere gebührenfreie
Beratungs-Hotline 0800 7 554 554 (Mo.-Fr., 9.00 - 19.00 Uhr).

Die einzelnen Reformen 2004 im Überblick:

- Gesundheit
- Lebensversicherungen
- Renten
- Steuern
- Arbeit und Soziales

_________________________________________________________________________


Gesundheit - was ändert sich?

- Erstattung von Fahrten zur ambulanten Behandlung nur in medzinisch
dringenden Ausnahmefällen

- 10% Zuzahlung sowie 10 Eurooo pro Rezept/Verordnung bei häuslicher
Krankenpflege, Heilmitteln (z.B. Massagen) und Hilfsmitteln
(z.B. Krücken)

- 10 Euro pro Tag Eigenanteil bei Krankenhaus und stationären Kuren
(maximal 28 Tage)

- ab 2006 muss der Arbeitnehmer Krankengeld komplett selbst finanzieren,
kein Arbeitgeberanteil mehr

- Medikamente: starke Einschnitte, insbesondere Zuzahlung von 10% aber
mindestens 5 bis maximal 10 Euro pro Packung

- 10 Euro Praxisgebühr pro Quartal (alle Ärzte) zzgl. 10 Euro pro
Quartal für den Zahnarzt

- keine Beteiligung der Kassen bei Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen),
außer bei Kindern unter 18 Jahren und Härtefällen

- das Sterbegeld wird ersatzlos gestrichen, ebenso das Entbindungsgeld

- Zahnersatz: ab 2005 nur noch Festzuschüsse, die von den Kassen
festgelegt werden sowie Erhebung gesonderter Kassenbeiträge für
Zahnersatz

- Zuzahlungsbefreiung auf Antrag, wenn die Zuzahlungen die
Belastungsgrenze von 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen aller
Haushaltsangehörigen übersteigen (für chronisch Kranke gilt 1 %;
Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind generell von der
Zuzahlungspflicht befreit)

Informieren Sie sich über die Leistungen und Preisvorteile der Privaten
Krankenversicherungen und Ergänzungsversicherungen.

Vergleichen Sie hier:
Private Krankenversicherung

INFO

Krankenkassenbeiträge: Trotz Reform noch Erhöhungen ab 1.1.2004

Trotz der Einsparungen durch die Gesundheitsreform haben acht
Krankenkassen ihre Beiträge erhöht. Versicherte weiterer Kassen müssen
nach Zusammenschlüssen mehr bezahlen. Betroffen sind vor allem kleine
Betriebskrankenkassen mit bisher sehr günstigen Beitragssätzen. Um bis
zu 1,0 % steigen die Beiträge.

Die neuen Beitragssätze finden Sie in unserem Krankenkassenvergleich.

_________________________________________________________________________


Lebensversicherungen - was ändert sich?

- Garantiezins für neue Verträge sinkt ab Januar 2004 von 3,25 %
auf 2,75 %

- Geplant ist, ab dem 1.1.2005 für alle Neuverträge das Steuerprivileg
der Kapitallebensversicherungen abzuschaffen

Sichern Sie sich die Steuerfreiheit durch Abschluss einer
Kapitallebensversicherung noch in diesem Jahr

_________________________________________________________________________


Renten - was ändert sich?

- keine Rentenerhöhung in 2004

- ab 1.April 2004 zahlen Rentner Beiträge zur Pflegepflichtversicherung
in Höhe von 1,7 %

- Neurentner erhalten ab 1.April 2004 ihre Rente erst zum Monatsende

- Nachhaltigkeitsfaktor ab 2005, dadurch geringere Renten- als
Lohnsteigerung

Sorgen Sie mit einer privaten Rentenversicherung vor.

_________________________________________________________________________

Steuern - was ändert sich?

- Doppelter Haushalt: Abzugsfähigkeit nicht mehr auf 2 Jahre beschränkt,
deshalb unbedingt wieder in Steuererklärung angeben

- Grundfreibetrag: Der Grundfreibetrag steigt bei Alleinstehenden von
7.235 Euro auf 7.664 Euro, bei Ehepaaren auf 15.328 Euro

- Entfernungspauschale wird auf 30 Cent pro Kilometer reduziert

- Haushaltsfreibetrag: Der Freibetrag von 2.340 Euro in der
Steuerklasse II wird gestrichen. Zum Ausgleich gibt es einen
Entlastungsbetrag von 1.308 Euro für Kinder bis zum 18. Lebensjahr.

- Sparerfreibetrag sinkt ab Januar 2004 von 1.550 Euro auf 1.370 Euro

- Steuertarif: Der Eingangssteuersatz sinkt von 19,9 % auf
16 % und ab Januar 2005 auf 15 %. Der Spitzensteuersatz
sinkt von 48,5 % auf 45 % und ab Januar 2005 auf 42 %.
Der Spitzensteuersatz greift ab zu versteuernden 52.152/ 104.304 Euro
(Alleinstehende/Ehepaar) statt wie bisher bei 55.008/ 110.016 Euro

- Tabaksteuererhöhung in drei Schritten: Zum 1.März 2004, zum
1.Dezember 2004 und zum 1.September 2005 um jeweils 1,2 Cent je
Zigarette

Möchten Sie weitere Abgaben und Steuern ganz legal sparen? Nutzen Sie
dazu die gesetzlichen Steuer- und Abgabenvorteile der betrieblichen
Altersvorsorge.

_________________________________________________________________________


Arbeit und Soziales - was ändert sich?

- Kürzung der Eigenheimzulage um 30 % des bisherigen Fördervolumens.
Die Einkommensgrenzen sinken auf 70.000 Euro für Alleinstehende und auf
140.000 Euro für Verheiratete. Für jedes Kind erhöht sich die Grenze um
je 30.000 Euro

- Lockerung des Kündigungsschutzes. Dann gilt der gesetzliche
Kündigungsschutz nur noch für Betriebe mit mindestens 11 Mitarbeitern.
In Firmen mit weniger Beschäftigten sind die neu eingestellten Mitarbeiter
dann vom Kündigungsschutz ausgenommen

- Arbeitslosengeld II: Arbeitslosen- und Sozialhilfe werden zum
Arbeitslosengeld II zusammengelegt. In den alten Bundesländern beträgt
der neue Betrag 345 Euro, in den neuen Ländern 331 Euro. Nach Ablauf des
Arbeitslosengeld I wird für zwei Jahre ein Zuschlag zum
Arbeitslosengeld II gezahlt. Im ersten Jahr beträgt dieser 160/ 320 Euro
(Alleinstehende/Eheleute) plus 60 Euro für Kinder. Im zweiten Jahr wird
der Zuschlag halbiert


Haben Sie Fragen? Dann nutzen Sie einfach unsere gebührenfreie
Beratungs-Hotline 0800 7 554 554 (Mo.-Fr., 9.00 - 19.00 Uhr).
AGB | Impressum | Kontakt | Partnerprogramm | Presse

© 1998 - 2010 einsurance Agency AG. Alle Rechte vorbehalten.