einsurance AGB | Sitemap | Kontakt 
 Versicherungen   Vorsorge   Wissen   Unternehmen 
      einsurance.de
2008-11-14
2008-10-23
2008-08-28
2008-07-24
2008-06-17
2008-05-29
2008-02-14
2008-01-25
2007-12-13
2007-11-26
2007-11-15
2007-11-07
2007-10-25
2007-10-10
2007-09-20
2007-08-22
2007-08-01
2007-07-17
2007-04-03
2007-01-07
2006-12-14
2006-11-26
2006-11-04
2006-09-30
2006-09-02
2006-07-17
2006-06-30
2006-05-24
2006-04-11
2006-04-03
2006-03-30
2006-03-01
2006-01-19
2005-12-16
2005-11-25
2005-11-11
2005-10-28
2005-10-14
2005-09-22
2005-08-25
2005-08-11
2005-06-30
2005-05-26
2005-04-28
2005-04-07
2005-02-25
2005-01-21
2004-12-22
2004-12-12
2004-12-04
2004-11-27
2004-11-19
2004-10-15
2004-09-17
2004-08-27
2004-07-29
2004-06-29
2004-06-05
2004-05-06
2004-03-02
2004-01-30
2004-01-09
2003-12-11
2003-11-28
2003-11-22
2003-10-23
2003-10-01
2003-08-29
2003-08-13
2003-07-21
2003-07-03
2003-06-18
2003-06-05
2003-05-16
2003-05-05
2003-04-24
2003-04-09
2003-03-27
2003-02-27
2003-02-07
2003-01-30
2002-12-19
2002-11-28
2002-11-08
2002-10-31
2002-10-09
2002-10-01
2002-09-24
2002-09-05
2002-08-01
2002-06-06
2002-05-06
2002-03-08
2002-02-05
2001-12-27
2001-12-05
2001-11-23
2001-11-08
2001-10-12
2001-09-03
2001-08-02
2001-06-26
2001-05-08
2001-04-23
2001-03-08
2001-01-19
2000-12-07
2000-10-14

Betreff:  Der kranke Mann namens Gesundheitswesen - rette sich wer kann!
Datum:    Sat, 30 Sep 2006 05:03:56 +0200
in unserem aktuellen Newsletter informieren wir Sie zu folgenden Themen: 
  
1. Der kranke Mann namens Gesundheitswesen - rette sich wer kann! 

2. Die Rechtsschutzversicherung - ein Muss nur für Streithähne? 

3. Der ELVIA Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz – volle Leistung mit dem 
   Plus an Sicherheit! 

____________________________________________________________________________ 



1. Der kranke Mann namens Gesundheitswesen - rette sich wer kann! 

Die Politik überschlägt sich mit immer neuen Wortkreationen und Konzepten: 
"1%-Regelung" oder "Gesundheitsfonds". Was genau kommen wird, ist 
trotzdem unklar. Sicher ist, dass die Beiträge der gesetzlich 
Versicherten bei sinkenden Leistungen steigen werden. Die 2-Klassenmedzin 
bahnt sich ihren Weg. 

Deshalb sollte jeder, der die Möglichkeit dazu hat, jetzt prüfen, ob ein 
Wechsel in die private Krankenversicherung Sinn macht. 

Wer kann sich privat versichern? 
Selbstständige, Freiberufler und Beamte. Ausserdem Angestellte, die 
freiwillige Mitglieder in einer gesetzlichen Krankenversicherung sind 
(bei einem Jahresbruttoeinkommen von über EUR 47.250). 

Das Für und Wider der privaten Krankenversicherung: 
- in der Regel hohe Beitragsersparnis im Vergleich zur gesetzlichen 
  Krankenversicherung 
- aufgrund der beitragsfreien Mitversicherung von nichtberufstätigen 
  Ehepartnern und Kindern ist die gesetzliche Krankenversicherung 
  für Familien oftmals günstiger 
- Leistungssicherheit der privaten Krankenversicherung durch Bausteinprinzip 
        1- oder 2-Bettzimmer 
        Chefarztbehandlung
        Heilpraktiker 
        Zahnersatz bis zu 90%, Inlays bis zu 100% Erstattung 
        Beitragsrückerstattung möglich 
        volle Erstattung bei Sehhilfen 
- beitragssenkende Selbstbeteiligung in der privaten Krankenversicherung 
(wie bei der Kaskoversicherung) ist möglich. Solche Tarife sind besonders 
empfehlenswert für Selbstständige und Freiberufler 

Wie geht es weiter? 
Fordern Sie eine individuelle Krankenversicherungsanalyse an und prüfen Sie, 
wie viel Sie sparen können. Natürlich kostenlos und unverbindlich. Gerne 
beraten Sie unsere Versicherungsexperten unter der gebührenfreien Hotline: 
0800-7 554 554 5 (Mo.-Fr., 9.00-19.00 Uhr). 



Spartipp Krankenkassenwechsel 

Sie können oder wollen nicht in die private Krankenversicherung wechseln? 
Prüfen Sie, ob Sie nicht zuviel für Ihre Krankenkasse zahlen. Mit unserem 
Beitragsrechner helfen wir Ihnen, eine günstigere Krankenkasse zu finden. 
Hier geht es zum Vergleich: 

GKV Vergleich

____________________________________________________________________________ 



2. Die Rechtsschutzversicherung - ein Muss nur für Streithähne? 

Das menschliche Zusammenleben wird immer öfter durch Gesetze, Verordnungen 
oder andere Vorschriften geregelt. Da kann es schon mal nötig werden, sein 
Recht vor Gericht einzuklagen. Nicht ganz billig - ohne Rechtsschutz. 
Eine Rechtsschutzversicherung hilft, die hohen Anwalts- und Gerichtskosten 
zu vermeiden und vertritt sie kompetent vor Gericht. 

Mit dem online Rechtsschutzvergleich können Sie die einzelnen Angebote 
genau unter die Lupe nehmen. Mit wenigen, einfachen Klicks stellen Sie für 
sich die wichtigen Bausteine selbst zusammen. 

- Privatrechtsschutz - der Grundbaustein 
- Verkehrsrechtsschutz - für Vielfahrer 
- Berufsrechtsschutz - für Angestellte in turbulenten Zeiten 
- Rechtsschutz für Mieter - wenn Sie Ihrem Vermieter misstrauen 
- Rechtsschutz für Vermieter - je mehr Mieter, desto mehr Ärger 

Nutzen Sie unsere gebührenfreie Beratungshotline unter 0800-7 554 554 4 
(Mo.-Fr. 9.00 bis 18.00 Uhr). 

____________________________________________________________________________ 



3. Der ELVIA Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz – volle Leistung mit dem Plus 
   an Sicherheit! 

Dass die Reise-Rücktrittskosten-Versicherung von ELVIA die Stornokosten 
übernimmt, wenn man aus versichertem Grund nicht reisen kann, ist allgemein 
bekannt. Doch wissen Sie auch, wer die Mehrkosten ihrer Rückreise bezahlt 
oder ihre nicht genutzten Reiseleistungen erstattet, wenn z. B. Sie selbst 
oder ein naher Verwandter zuhause schwer erkranken. In diesem Fall tritt die 
Reiseabbruch-Versicherung in Kraft, die beim Reise-Rücktrittskosten- 
Vollschutz von ELVIA immer inklusive ist. Mit den weiteren Leistungen des 
Reise-Rücktrittskosten-Vollschutz (Umbuchungsgebühren-Schutz, 
Reiseservice-Helpline), genießen Sie dann künftig sorgenfreies Reisen, 
weltweit. Abschließen können Sie den 365-Schutz ganz bequem bei 
einsurance.de. 

Reiseversicherung

Tipp: Eine Reise gilt bereits ab dem Zeitpunkt des Check-In als angetreten, 
sprich: Danach leistet nicht mehr die Reise-Rücktrittskosten- sondern nur 
noch die Reiseabbruch-Versicherung. 

AGB | Impressum | Kontakt | Partnerprogramm | Presse

© 1998 - 2010 einsurance Agency AG. Alle Rechte vorbehalten.