Deckungssumme
Mit Abschluss einer Haftpflichtversicherung wird vertraglich ein Deckungsbetrag festgelegt und bei einem Schaden übernimmt die Assekuranz maximal diesen Betrag. Die Mindestversicherungssummen sind gesetzlich vorgeschrieben: Bei Personenschäden betragen sie 7,5 Millionen Euro, bei Sachschäden 1 Million Euro und bei Vermögensschäden 50.000 Euro.
Höhere Deckungssummen (bis zu 50 oder 100 Millionen Euro) sind meistens schon durch einen geringen Aufpreis möglich und bedeuten mehr Sicherheit. Der festgelegt Betrag gilt in demselben Maße für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; je geschädigter Person beschränkt sich die Deckungssumme allerdings anbieterabhängig auf einen festen Betrag zwischen 6,5 und 10 Millionen Euro.
