Erstprämienverzug
Wenn ein Versicherungsnehmer einen Vertrag bei einer Assekuranz abschließt, erhält er neben einer Police zusätzlich auch eine Rechnung mit den fälligen Beiträgen. Ab dem Tag der Fälligkeit hat der Kunde dann Zeit, die Erstprämie innerhalb von drei Monaten zu überweisen.
Zahlt der Kunde diese nicht, so hat der Versicherungsgeber das Recht, von dem vereinbarten Vertrag zurückzutreten oder die Geldsumme gerichtlich einzufordern. Paragraph 37 des Versicherungsvertragsgesetzes schreibt vor, dass eine Assekuranz dazu verpflichtet ist, ihre Kunden auf die Folgen eines Erstprämienverzuges klar und deutlich in schriftlicher Form hinzuweisen. Wird die Erstprämie nicht gezahlt, ist die Versicherung in diesem Zeitraum nicht zur Regulierung eines Schadens verpflichtet. Ausnahmen hiervon bilden Krankheit oder Bankbuchungsfehler.
