Fahrzeughalter
Der Fahrzeughalter wird von der Zulassungsstelle in den Fahrzeugbrief oder den Fahrzeugschein eingetragen – der der Teil Zulassungsbescheinigung spielt dabei keine Rolle. Ein Fahrzeughalter nutzt sein Fahrzeug auf eigene Kosten und mit voller Verfügungsgewalt.
Ein Fahrzeughalter ist gesetzlich zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Bei technischen Anfechtungen seitens der Polizei können Fahrer wie Fahrzeughalter zur Rechenschaft gezogen werden: Laut Straßenverkehrsordnung ist der Fahrzeughalter für den ordnungsgemäßen Betrieb des Fahrzeugs verantwortlich. Im Falle eines Mietwagens gilt der Mieter als Fahrzeughalter.
