GAP-Deckung
Die Bezeichnung GAP-Deckung kommt vom englischen Wort „gap“ für „Lücke“ und betrifft die Versicherung eines Leasingfahrzeugs. Fehlt die GAP-Deckung, übernimmt die Versicherung im Falle eines Totalschadens oder eines Diebstahls lediglich den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs. Dieser liegt jedoch meistens unter den ausstehenden Forderungen des Leasinggebers. Diese Lücke muss der Versicherungsnehmer ohne GAP-Deckung selbst übernehmen.
Bei den meisten Kaskoversicherungen wird die GAP-Deckung angeboten, oftmals allerdings nur als optionale Zusatzleistung. Besonders bei hochwertigen Fahrzeugen sollten Versicherte eine GAP-Deckung abschließen, da die ausstehenden Leasingraten den Wiederbeschaffungswert schnell übersteigen können. Darüber hinaus bieten viele Tarife eine Neuwertentschädigung von bis zu zwei Jahren an, mit der die Deckungslücke zumindest für diesen Zeitraum gesichert ist.
