Glasschaden
Durch Steinschlag oder einen Diebstahl ist ein Glasschaden schnell passiert. In solchen Fällen greift die Teilkasko, da sie unabhängig von der Ursache Glasschäden abdeckt. Ist die Bruchstelle am Glas nicht größer ist als eine Zwei-Euro-Münze, hat sie mindestens zehn Zentimeter Abstand zum Rand der Scheibe und liegt sie nicht im Sichtfeld des Fahrers, wird für die Reparatur ein besonderes Klebeverfahren eingesetzt. Der Versicherungsnehmer hat keinen Anspruch auf das Einsetzen einer neuen Scheibe. Durch eine Reparatur entstehen ihm keine weiteren Kosten, was beim Austausch der Scheibe durch die Selbstbeteiligung nicht selbstverständlich ist. Manche Assekuranzen übernehmen bei einem Glasschaden auch die Reinigung des Innenraums.
