Neuzulassung
In Deutschland besteht eine Zulassungspflicht für Neu- und Gebrauchtwagen. Wer diese Pflicht verletzt, macht sich strafbar. Ebenfalls verpflichtend ist der Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung vor der (Neu-)Zulassung. Um ein Fahrzeug anmelden zu können, benötigt die Zulassungsstelle den Personalausweis, die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB), die Zulassungsbescheinigung Teil II, sowie die Kontodaten des Fahrzeughalters.
Wer einen Gebrauchtwagen zulassen möchte, sollte außerdem die Zulassungsbescheinigung Teil I und die HU- und BU-Bescheinigungen vorweisen können. Falls der Gebrauchtwagen zuvor abgemeldet war, ist auch eine Anmeldebescheinigung erforderlich. Neben dem Einzug von Steuern ermöglicht die Zulassung auch die Identifikation von Fahrer und Fahrzeughalter.
