Ordentliche Kündigung
Bei der ordentlichen Kündigung braucht ein Versicherungsnehmer keine Gründe für die Terminierung des Vertrags anzugeben. Allerdings muss er den Versicherungszeitraum beachten: Eine ordentliche Kündigung muss spätestens einen Monat vor dem Ende des Versicherungszeitraums eingereicht werden. Bei den meisten Versicherungen endet der Versicherungszeitraum am 31. Dezember eines Jahres; der Stichtag für die ordentliche Kündigung fällt damit auf den 30. November.
Bei manchen Assekuranzen beginnt der Versicherungszeitraum allerdings immer mit Abschluss des Vertrags. Ein Kunde sollte sich deshalb schon vorab über den Versicherungszeitraum seiner Assekuranz informieren. Erfolgt keine (rechtzeitige) Kündigung, wird die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Es ist zu empfehlen, die Kündigung per Einschreiben einzureichen und mit einem Rückschein zu versehen, um über einen Beleg für den Eingang zu verfügen.
Eine außerordentliche Kündigung ist nur in speziellen Fällen möglich, wie zum Beispiel bei Erhöhung der Beitragsprämie (beispielsweise durch Typklassenumstufung), bei Fahrzeugwechsel und im Schadenfall.
