Personenschaden
Ein Personenschaden tritt dann ein, wenn bei einem Unfall Menschen verletzt oder getötet werden. Zu Personenverletzungen zählen auch psychische Verletzungen. Da hier schnell hohe Kosten entstehen, muss jeder Verkehrsteilnehmer ausreichend gegen Personenschäden abgesichert sein. In Deutschland ist es daher Pflicht, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Diese deckt Personenschäden ab, die vom Unfallopfer geltend gemacht werden. Will sich der Versicherungsnehmer gegen Personenschäden versichern, die ihn selbst betreffen, benötigt er eine zusätzliche Unfallversicherung.
