Pflichtversicherungsgesetz
Das Pflichtversicherungsgesetz legt fest, dass jeder Fahrzeughalter in Deutschland eine KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben muss, wenn er sein Gefährt auf öffentlichen Straßen fahren will. Ohne eine Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) ist es außerdem nicht möglich, ein Fahrzeug zuzulassen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gewährleistet, dass ein Fahrzeughalter im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls für die von ihm verursachten Schäden aufkommen kann. Wer die Versicherungspflicht verletzt, riskiert hohe Strafen. Neben der obligatorischen Haftpflichtversicherung kann ein Fahrzeughalter eine Kaskoversicherung abzuschließen, welche Schäden am eigenen Fahrzeug abdeckt.
