Sachschaden
Von einem Sachschaden spricht man dann, wenn bei einem Verkehrsunfall Kraftfahrzeuge oder andere Gegenstände beschädigt oder komplett zerstört werden. Das Pflichtversicherungsgesetz schreibt eine gesetzliche Mindestdeckung für Sachschäden vor. Demnach sind Versicherungen dazu verpflichtet, im Schadenfall eine Mindestdeckungssumme von 1 Million für Sachschäden zu zahlen.
