Schadenersatz
Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §823 heißt es, dass eine Person, die einer anderen Schadenzufügt, zu Schadenersatz verpflichtet ist, um entstandenen Nachteile auszugleichen. Da im öffentlichen Straßenverkehr schnell teure Schäden entstehen können, sollte jeder Autofahrer darauf achten, dass seine KFZ-Versicherung ausreichenden Versicherungsschutz bietet.
