Ummeldung
Zieht ein Fahrzeughalter in einen neuen Landkreis oder eine andere Stadt, muss das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle umgemeldet und ein neues Kennzeichen beantragt werden. In der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird dann der Vorbesitzer geändert, auch wenn es sich in solchen Fällen um dieselbe Person handelt.
Ebenfalls umgemeldet werden muss das Fahrzeug, wenn ein Fahrzeughalterwechsel vorliegt. Bei der Ummeldung auf einen neuen Halter verhält es sich fast genauso wie bei einer Neuanmeldung: Der neue Fahrzeughalter muss seine evB-Nummer bei der Zulassung vorlegen. Sie dient als Nachweis für eine abgeschlossene KFZ-Haftpflichtversicherung. Wohnt der neue Halter in der gleichen Stadt oder dem gleichen Landkreis wie der Vorbesitzer, kann das Kennzeichen einfach übernommen werden.
