Versicherte Person
/Ein Versicherungsvertrag läuft zwar auf den Versicherungsnehmer, aber nicht nur er allein genießt Versicherungsschutz. Auch andere Personen wie Fahrzeughalter, Fahrer oder Fahrzeugeigentümer sind mitversichert. Fahrer sind alle Personen, die berechtigt sind, das Fahrzeug zu fahren. Zum Beispiel kann dies auch der Ehepartner des Versicherungsnehmers sein. Der Fahrzeughalter wiederum ist derjenige, auf den das Fahrzeug zugelassen wurde.
