Vorläufige Deckung
Eine vorläufige Deckung ist durch das Pflichtversicherungsgesetz vorgeschrieben. Sie beginnt mit der Annahme des Versicherungsvertrags durch die Versicherung und dauert so lange, bis der Versicherungsnehmer den Versicherungsschein (Police) per Post erhalten hat. In dieser Zeit besteht ein vorläufiger Versicherungsschutz. Vor dem Versicherungsschein erhält der Versicherungsnehmer eine elektronische Versicherungsbestätigung per Email oder Post. Diese Zahlen-Nummern-Kombination wird zur Zulassung eines Fahrzeugs benötigt. Sollte der Versicherungsnehmer von Beginn an einen Vollkaskoschutz wünschen, so muss er dies ausdrücklich bei der Versicherung beantragen.
