Werkstattbindung
Werkstattbindung bedeutet, dass die Versicherung für die Reparatur eines Versicherungsschadens die ausführende Werkstatt bestimmen kann. Der Versicherungsnehmer muss deren Dienste in Anspruch nehmen. Ein Tarif mit Werkstattbindung lohnt sich oft, da ein Versicherungsnehmer dadurch deutlich weniger Beitragsprämie zahlen muss. Die Vergünstigung ist von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, liegt aber in der Regel zwischen 10 und 15 Prozent.
Allerdings gibt es auch Fälle, in denen sich eine Werkstattbindung nicht lohnt. Zu solchen Ausnahmen gehören Neuwagen sowie Leasing- oder fremdfinanzierte Fahrzeuge. Sollten bei einer Reparatur keine Originalteile verwendet werden, droht bei Neuwagen der Verlust der Herstellergarantie. Das Problem bei Leasing- oder fremdfinanzierten Fahrzeugen ist hingegen, dass Reparaturen damit oft nur von einer vom Hersteller autorisierten Werkstatt vorgenommen werden dürfen.
Missachtet ein Versicherungsnehmer die Werkstattbindung, drohen Vertragsstrafen, wie beispielsweise eine Erhöhung der Selbstbeteiligung oder eine prozentuale Beteiligung an den Reparaturkosten.
