Widerrufsrecht
Jeder Versicherungsnehmer hat nach Abschluss eines Versicherungsvertrags 14 Tage lang das Recht auf Widerruf. Die Assekuranz muss den Kunden über dieses Widerrufsrecht schriftlich in Kenntnis setzen. Geschieht dies nicht, verlängert sich die Dauer des Widerrufsrechts. Nimmt der Versicherungsnehmer das Recht in Gebrauch, muss er dies ebenfalls in schriftlicher Form tun. Wird eine Versicherung online abgeschlossen, besteht laut Fernabsatzgesetz immer ein Widerrufsrecht von 14 Tagen.
