Zweitwagen
Bei der Anmeldung eines Fahrzeugs erfolgt automatisch die Einstufung in eine Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse). Bei Zweitwagen ist dies meist die SF-Klasse ½ (125 Prozent). Es gibt allerdings auch einige Assekuranzen, die Zweitwagen in eine niedrigere SF-Klasse einstufen, meistens zwischen SF-Klasse 2 (85 Prozent) und der Klasse des Erstwagens.
Um ein Fahrzeug als Zweitwagen versichern zu lassen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Fahrzeug muss auf den Versicherungsnehmer des Erstwagens oder dessen Partner angemeldet sein. Desweiteren muss der Zweitwagen oft (aber nicht immer) bei derselben Assekuranz versichert sein wie der Erstwagen.
In einigen Fällen ist darüber hinaus für die Fahrer des Zweitwagens ein Mindestalter vorgeschrieben, in der Regel 23 Jahre. Werden diese Vorgaben erfüllt, bekommt der Versicherungsnehmer für den Zweitwagen eine besondere Einstufung und damit günstige Beiträge. Diese Variante wählen oft Fahranfänger, die das Fahrzeug auf ihre Eltern oder Verwandte versichern lassen. Hierbei sollte jedoch beachtet werden, dass das Fahrzeug nicht auf den Fahranfänger zugelassen werden darf, da es sich sonst nicht mehr um einen Zweitwagen handelt.
