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Pressemitteilungen
München, den 28.November 2001
Auch nach dem 30. November noch Wechsel der Autoversicherung möglich
 
Kündigungstermin 30.11. für Autoversicherungen verpasst? Nur mit der Ruhe - wenn die Beiträge steigen , kann der Versicherungs-nehmer jederzeit von seinem außerordentlichen (Sonder-) Kündigungsrecht Gebrauch machen und zu einer günstigeren Versicherung wechseln.
 
Außerordentliche Kündigung bei Erhöhung der Beiträge

 

Außerordentlich kündigen kann man grundsätzlich mit dem Sonder-kündigungsrecht, wenn die eigene Versicherung die Beiträge in der Haftpflicht oder Kaskoversicherung anhebt. Nach Erhalt der (höheren) Rechnung hat der Versicherte einen Monat Zeit zu reagieren und zu einem billigeren Anbieter wechseln. Wichtig: Die schriftliche Kündigung muss sich klar auf die Prämienerhöhung beziehen, sonst kann der Versicherer die Kündigung, falls sie nach dem 30.11. eingeht, ablehnen. Aufgepasst: Die geplante Erhöhung der Kfz-Steuer von 15% auf 16% zum 1. Januar 2002 ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund. Wer die günstigeren Anbieter sind, kann man z.B. unter der Website www.einsurance.de kostenlos ermitteln.
 
Sonderkündigung auch bei Umstufung in den Kfz-Regional- oder Typenklassen

 

Das Sonderkündigungsrecht besteht auch, wenn sich der Tarif durch eine Neu-Einstufung des Schadensrisikos des Autos (Typenklassen) oder die Zuordnung des Wohnortes zu einer neuen Regionalklasse ändert. Kein Anspruch auf Kündigung besteht, wenn sich die Neueinstufungen durch Änderung des Wohnortes ergeben.
 
Kündigung auch im Schadensfall möglich

 

Auch nach einem Schadensfall können beide Versicherungsvertrags-partner nach Abschluss der Verhandlungen über die Kosten mit Monatsfrist die Police aufkündigen. Kündigt die Versicherung, erhält der Versicherungsnehmer die Restprämie zurück. Vorsicht: bei Kündigung durch den Versicherungsnehmer steht der Versicherung die Versicherungsprämie noch bis zum Jahresende zu. Im Schadensfall sollte man deshalb nur zum Ende der laufenden Periode kündigen, nicht mit sofortiger Wirkung.
 
Immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen

 

Der Versicherungsnehmer sollte immer per Einschreiben mit Rückschein kündigen. Nur so kann man den Eingang und damit die Rechtswirksamkeit der Kündigung beim Versicherer ohne Probleme nachweisen.
 
IEinsparungen bis zu 505 möglich

 

Beim Wechsel der Versicherung sind bis zu 50% Einsparpotenzial bei den jährlichen Beiträgen möglich. Einen Vergleich kann man unter www.einsurance.de schnell und unkompliziert durchführen.

So zeigt sich am Beispiel eines Golf IV, dass man im Jahr fast 430 € oder 43% bei der Wahl des billigsten Anbieters einsparen kann

 
Service für Journalisten

 

Weitere Analysen und Vergleichstabellen können Sie direkt bei einsurance Agency AG anfordern. Kontakt: michael.castren@einsurance.de , Tel.: 089/55292-755.
 
Hintergrund zu einsurance
 
einsurance ist ein Unternehmen der Consors Gruppe, an dem Consors 67% der Anteile hält. Im August 1999 wurde einsurance von Dr. Henrich Blase und Karl Knoflach gegründet und ging Ende Oktober 1999 mit dem Kfz-Versicherungsvergleich online. Inzwischen ist einsurance mit 13 Versicherungssparten und rund 340 Versicherungen im Vergleich der Anbieter mit dem breitesten Leistungsspektrum. einsurance ist nach dem Kauf von pricecheck.ch als einsurance.ch seit September 2000 auch in der Schweiz präsent. Mit dem Launch des Kreditmarktplatzes ecredit im Januar 2001 und dem Aufbau des Altersvorsorgeangebots zusammen mit Consors verfolgt einsurance konsequent den Weg zum umfassenden Finanzoptimierer.
 
 
Für weitere Informationen steht Ihnen zur Verfügung:
einsurance Agency AGMichael Castren – Bayerstr. 33 – 80335 München
Tel.: 089/55292-841– Fax: 089/55292-755– michael.castren@einsurance.de

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