Wie hoch ist die staatliche Förderung?
Die Förderung besteht aus Zulagen und steuerlichen Vorteilen.
ab 2006: 114 Euro Grundzulage, 138 Euro Kinderzulage.
ab 2008: 154 Euro Grundzulage, 185 Euro Kinderzulage.
Beachten Sie: Bei Kündigung des Vertrages müssen die Förderbeträge zurückgezahlt werden.
So viel können Sie sparen und steuerlich geltend machen:
im Jahr 2006 + 2007 bis zu 1.575 €.
ab 2008 bis 2.100 €.
Die späteren Rentenauszahlungen aus der Riester Rente unterliegen der Steuerpflicht (= nachgelagerte Besteuerung).
Vorteilhaft ist, dass der Steuersatz im Alter in der Regel niedriger ist als in der Berufstätigkeit.
Die Entnahme aus dem angesparten Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase ist auf 30% limitiert.
Die angesparte Summe ist im Fall der Arbeitslosigkeit (Harz IV) in unbegrenzter Höhe geschützt.
Wer erhält die Förderung?
Generell förderfähig sind alle Personen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen:
Arbeitnehmer
Geringfügig Beschäftigte, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und auf Ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichtet haben
Nichterwerbstätige Eltern in der Phase der Kindererziehung
Bezieher von Lohnersatzleistungen (z.B. Arbeitslosengeld) einschließlich der Berechtigten zur Arbeitslosenhilfe
Pflichtversicherte Selbständige (z.B. Handwerker) in der gesetzlichen Rentenversicherung
Beamte
Beschäftigte im Öffentlichen Dienst mit einer beamtenähnlichen Zusatzversorgung sowie Beamte auf Widerruf.
Wehr- und Zivildienstleistende
Nicht gefördert werden:
freiwillig Rentenversicherte
Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind.
geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.
Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung.
Beide Partner können eigene Verträge abschließen und Riester-Förderung erhalten.
Wie erhalte ich die Zulagen?
Bei Vertragsabschluss kann das Versicherungsunternehmen von Ihnen bevollmächtigt werden,
einen Dauerzulageantrag auf elektronischem Weg zu stellen. Dieser wird vom Vertragspartner an
die zuständige Behörde weitergeleitet. Die Zulage wird dem Vertrag gutgeschrieben.
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an. Damit Sie keine Zulagen verschenken.