Abweichende Halterschaft
Ein Halter hat die komplette Verfügungsgewalt über sein Fahrzeug und muss für alle anfallenden Kosten gerade stehen. Für die Halterschaft ist nicht von Bedeutung, wer in den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief eingetragen ist.
Von einer abweichenden Halterschaft ist dann die Rede, wenn Versicherungsnehmer und Fahrzeughalter zwei unterschiedliche Personen sind. Am häufigsten ist dies der Fall, wenn Eltern als offizielle Versicherungsnehmer eingetragen sind, ihr Kind aber der eigentliche Nutzer eines Fahrzeugs ist. Damit profitiert ein Fahranfänger von den Vergünstigungen einer höheren Schadenfreiheitsklasse.
