Bagatellschaden
Laut Bundesgerichtshof handelt es sich dann um einen Bagatellschaden, wenn die Instandsetzung bei einem entsprechenden Schaden weniger als 715 Euro kostet. Die häufigsten Bagatellschäden sind kleinere Mängel wie Lackkratzer, Dellen oder Schrammen.
In der Regel wird in einer solchen Situation kein Gutachter benötigt, es genügt der Kostenvoranschlag der Werkstatt. Die Beauftragung eines Gutachters sollte man sich im Zweifel gut überlegen, da für die Versicherung des Schadenverursachers keine Verpflichtung besteht, die Kosten eines Gutachtens zu übernehmen.
