Garagenrabatt
Einige Versicherungsunternehmen offerieren einen Garagenrabatt, der sich günstig auf die Prämie der KFZ-Haftpflichtversicherung auswirkt. Bedingung dafür ist nur, dass ein Fahrzeug regelmäßig über Nacht an einem geschützten Ort abgestellt wird, wie zum Beispiel einer Einzel-, Sammel-, oder Tiefgarage. Dieser Ort muss abschließbar und nicht für jedermann zugänglich sein, weswegen Carports in der Regel vom Rabatt ausgeschlossen sind.
Die Versicherer gehen davon aus, dass durch den geschützten Abstellort weniger Diebstähle, Vandalismusschäden und Witterungsschäden anfallen. Wird das Fahrzeug im Urlaub oder während Umbauarbeiten an der Straße abgestellt, handelt es sich nicht um einen Vertragsbruch.
