Haarwild
Das Bundesjagdgesetz legt fest, welche Tiere als Haarwild definiert sind. Neben Schwarz- und Rotwild sind dies Murmeltiere, Hasen, Elche, Wisente, Wildschweine, Füchse, Luchse, Seehunde und Fischotter. Bei Unfällen mit Haarwild greift die Teilkasko immer.
Ausnahmen bei der Haftung sind hier lediglich Zusammenstöße mit Tierkadavern oder Unfälle durch Ausweich- und Bremsmanöver. Flüchtet das Tier nach einem Unfall, müssen umgehend die Polizei oder ein Jagdpächter informiert werden. Für Hunde, Katzen, Kühe und Pferde haftet der Eigentümer, da es sich um Haus- oder Nutztiere handelt. Nur falls dieser nicht zu identifizieren ist, greift hier die Vollkasko.
