Nutzungsausfallentschädigung
Befürchtet ein Versicherungsnehmer den Nutzungsausfall seines Fahrzeugs für einen längeren Zeitraum, hat er Anspruch auf einen Mietwagen oder einen Entschädigungsbeitrag. Die Höhe der Entschädigung ist allerdings nicht gesetzlich festgelegt. Vorgeschrieben ist lediglich, dass die Entschädigung für einen Nutzungsausfall eines älteren Fahrzeugs wesentlich geringer ausfallen muss als die eines Neuwagens.
Versicherungen nutzen für die Berechnung der Nutzungsausfallentschädigung eine inoffizielle Tabelle als Richtlinie. Diese nimmt eine Unterteilung in zwölf Fahrzeuggruppen (von A bis L) mit verschiedenen Entschädigungsbeiträgen vor. Bei Bedarf wird ein Sachverständiger beauftragt, um das beschädigte Fahrzeug in eine Gruppe einzuteilen. Dies geschieht anhand bestimmter Kriterien, wie beispielsweise Fahrzeugtyp, Leistung und Ausstattung.
