Partnerrabatt
Wird ein Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer und dessen Partner gefahren, bieten viele Versicherungen einen Partnerrabatt an. Zu den erlaubten Konstellationen gehören Lebenspartner, Ehepartner oder auch Partner in häuslicher Gemeinschaft. Der Partner muss dann im Versicherungsvertrag eingetragen werden.
Assekuranzen nehmen an, dass bei der Nutzung des Fahrzeugs durch nur zwei Personen die Unfallwahrscheinlichkeit niedriger ist als bei einem größeren Nutzerkreis; daher der Rabatt. Ausnahmen bilden Notsituationen wie Fahrten ins Krankenhaus: Diese dürfen selbstverständlich auch von Dritten übernommen werden.
