Pflichtversicherung
Will ein Fahrzeughalter sein Gefährt auf öffentlichen Straßen bewegen, schreibt das Pflichtversicherungsgesetz den Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung vor. Mit der Pflichtversicherung soll sichergestellt werden, dass vom Fahrzeughalter am Eigentum Dritter verursachte Schäden auch beglichen werden. Wer in Deutschland ohne den Schutz einer KFZ-Haftpflicht Auto fährt, macht sich daher strafbar und riskiert eine Freiheitsstrafe. Schon bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss eine Versicherungsbestätigung vorliegen.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung gilt für Schäden an Personen, Sachen und Vermögen, die durch den Versicherten entstehen. Nicht von der Haftpflichtversicherung abgedeckt sind Schäden am eigenen Fahrzeug: Diese sind von einer zusätzlichen, freiwilligen Kaskoversicherung abgedeckt.
