Sonderkündigungsrecht
Bei der Beendigung eines Vertrages wird zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung unterschieden. Für eine außerordentliche Kündigung müssen bestimmte Umstände vorliegen, die sind im Bürgerlichen Gesetzbuch festgelegt sind.
Ein Sonderkündigungsrecht besteht dann, wenn die Autoversicherung die Beiträge erhöht, ohne gleichzeitig auch die Leistungen anzupassen. Dies geschieht vor allem dann, wenn sich der Tarif durch eine Neueinstufung des Fahrzeugs in eine andere Typklasse ändert, oder die Regionalklasse des Fahrzeughalters wechselt. Auch bei Neuzulassung oder Fahrzeugwechsel haben Autofahrer das Recht auf einen Versicherungswechsel. Bei einer Schadenregulierung können beide Seiten innerhalb von vier Wochen den Vertrag kündigen.
In Deutschland ist die KFZ-Haftpflichtversicherung ein Muss. Daher sollte sich der Versicherungsnehmer im Falle einer Kündigung frühzeitig um eine Alternative kümmern. Ohne KFZ-Haftpflichtversicherung darf kein Auto auf öffentlichen Straßen fahren.
