Unbegrenzte Deckung
In der Regel sind Versicherungen bei Haftungsschäden dazu verpflichtet, die in einer Police festgelegten Deckungssummen zu zahlen. Allerdings können diese Deckungssummen je nach Assekuranz differieren. Einheitlich sind nur die gesetzlich festgelegten Mindestdeckungssummen: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
Es gibt Versicherungen, die eine unbegrenzte Deckung anbieten. Diese Tarif-Option ist allerdings kein Muss. Wem die gesetzlichen Mindestsummen nicht genügen, kann in der Regel gegen einen geringen Aufpreis höhere Deckungssummen (50 oder 100 Millionen Euro) festlegen, allerdings ist die Deckung damit noch immer begrenzt.
