Vermögensschaden
Versicherungen unterscheiden zwischen echten und unechten Vermögensschäden. Um einen echten Vermögensschaden handelt es sich dann, wenn ein Schaden nicht infolge einer Personen-, oder Sachbeschädigung erfolgt. Falls ein Fahrzeughalter sein Auto vor der Garage des Nachbarn parkt und dieser einen Flug verpasst, weil er zugeparkt wurde, ist dies ein echter Vermögensschaden: Für den Nachbarn entsteht ein finanzieller Nachteil, weil er den Flug erneut buchen muss. In der Regel übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung den Schaden.
Ein unechter Vermögensschaden liegt vor, wenn der Schaden mit einem Personen- oder Sachschaden zusammenhängt. Eine KFZ-Haftpflicht deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Hierfür sind gesetzliche Mindestsummen vorgeschrieben: 7,5 Millionen Euro für Personenschäden, 1 Million Euro für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden.
