Versicherungsbeginn/Versicherungsende
Der Versicherungsschutz beginnt, wenn die Versicherung den Antrag des Kunden angenommen hat und diesem die Police per Post zugesandt hat. Wer ein Fahrzeug zulassen möchte, benötigt zudem eine elektronische Versicherungsbestätigung (eVB). Ab dem Zeitpunkt der Zulassung besteht für den Versicherungsnehmer ein vorläufiger Versicherungsschutz, bis dieser die Police erhalten hat.
Der Zeitraum der meisten Versicherungen geht bis zum Jahresende. Es gibt aber auch Assekuranzen, die unterjährig versichern: Diese Verträge laufen ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ein Jahr lang. Wird eine Versicherung nicht gekündigt, verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein weiteres Jahr.
