Vertragsstrafe
Vertragsstrafen werden fällig, wenn der Versicherungsnehmer Falschangaben gemacht oder wichtige Veränderungen nicht mitgeteilt hat. Klassische Falschangaben sind beispielsweise unwahre Angaben beim Abschluss einer Versicherung, um in eine günstigere Tarifklasse eingestuft zu werden. Folgen sind oft hohe Nachzahlungen, da der Versicherungsbeitrag rückwirkend berichtigt wird.
Ähnliche Konsequenzen drohen, wenn Veränderungen, die die Beitragshöhe beeinflussen, nicht mitgeteilt werden. Bei beiden Vergehen hat die Versicherung das Recht, eine Vertragsstrafe zu erheben, welche im Normalfall 100 Prozent der Jahresprämie beträgt.
