Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist der Zeitwert eines Fahrzeugs bei einem Unfall. Er ist identisch mit dem Preis eines Fahrzeugs gleichen Typs und gleicher Ausstattung. Problematisch ist dies oft bei Neuwagen: Diese verlieren schon kurz nach der Zulassung stark an Wert. Bei Totalschaden oder Diebstahl ersetzt die Versicherung hingegen stets nur den Wiederbeschaffungs- oder Zeitwert des Fahrzeugs.
Für Erstzulassungen empfiehlt es sich daher, eine Neupreisentschädigung mit abzuschließen. Damit zahlt die Versicherung für einen vorher festgelegten Zeitraum bei Diebstahl oder Totalschaden anstelle des Zeitwerts den vollen Neupreis. Ebenso sollten Versicherungsnehmer darauf achten, dass im Vertrag auf Abzüge „neu für alt“ verzichtet wird. Dann muss der Versicherungsnehmer im Falle einer Reparatur, wo lediglich beschädigte Teile ausgetauscht werden, nicht die Zahlung der neuen Teile übernehmen. Ohne diese Formulierung übernimmt die Assekuranz ebenfalls nur den Wiederbeschaffungswert der beschädigten, gebrauchten Teile.
