Zulassung
Wer in Deutschland ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen fahren will, muss dieses zuerst zulassen. Verantwortlich dafür ist die örtliche Zulassungsstelle, die normalerweise im Landratsamt zu finden ist. Eine Zulassung darf nur der Fahrzeughalter beantragen. Ist er verhindert, kann er einer anderen Person eine Vollmacht erteilen.
Um ein Fahrzeug zuzulassen sind bestimmte Dokumente erforderlich. Neben Personalausweis oder Reisepass werden die Meldebescheinigung, die Zulassungsbescheinigungen Teil I (Fahrzeugschein) und II (Fahrzeugbrief), eine TÜV- Auskunft über den technischen Zustand des Fahrzeugs sowie vor allem die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) benötigt.
